Das Baudenkmal
Abschreibungsmöglichkeiten für Investoren und Selbstnutzer
Gebäude in Sanierungsgebieten und Baudenkmäler
Historisch bedingt befinden sich Denkmalobjekte im Regelfall in einer attraktiven Zentrumslage, und auch die steuerlichen Rahmenbedingungen erleichtern die Entscheidung. Ist die Immobilie nach den jeweiligen Landesvorschriften Baudenkmal, unterstützt das Finanzamt den Immobilienanleger bzw. Immobilieneigennutzer mit großzügigen Abschreibungsmöglichkeiten. Einer besonderen steuerlichen Förderung unterliegen auch Immobilienobjekte in einem ausgewiesenen Sanierungsgebiet oder in städtebaulichen Entwicklungsbereichen.
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Förderung von denkmalgeschützten Immobilien – wichtig und notwendig
Auch in sehr schwierigen Haushaltslagen hat der Staat nie an seiner Verpflichtung gerüttelt, den Erhalt von historisch wertvollen Immobilien nachhaltig zu unterstützen. Es ist allgemein bekannt, dass das Neubauen viel einfacher und vor allem kostengünstiger ist, als Altes zu erhalten. Sanierungen und Restaurierungen von Wohndenkmälern sind in sehr engen Absprachen mit den unterschiedlichen Behörden zu planen und durchzuführen. Erhaltenswertes muss detailgetreu restauriert, nicht zu rettende Substanz nach alten Vorbildern und im historischen Zusammenhang neu erstellt werden.
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